Können Selbstständige Mitglied der Deutschen Rentenversicherung werden? Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen und welche Vorteile das bietet.
Einige Berufsgruppen unter Selbstständigen, wie Handwerker, Hebammen, freiberufliche Lehrer, Künstler und Publizisten, unterliegen in Deutschland der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Die Mehrheit der Selbstständigen fällt jedoch nicht automatisch unter diese Regelung. Ihnen bietet sich allerdings die Möglichkeit, innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit die Versicherungspflicht auf Antrag zu erlangen.
Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, profitieren von einem umfangreichen Leistungsspektrum. Dieses umfasst nicht nur die Alters- und Hinterbliebenenversorgung, sondern auch Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen und Renten bei Erwerbsminderung. Zusätzlich haben pflichtversicherte Selbständige die Möglichkeit, staatliche Zulagen für eine Riester-Rente zu erhalten.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung richten sich nach einem Regelbeitrag, der aktuell bei 657,51 Euro in den alten und 644,49 Euro in den neuen Bundesländern liegt. Für Existenzgründer gibt es eine spezielle Regelung, die es ihnen ermöglicht, in ihrem Gründungsjahr und den darauf folgenden drei Kalenderjahren nur die Hälfte des Regelbeitrags zu entrichten. Es besteht auch die Option, höhere oder niedrigere Beiträge zu leisten, abhängig vom jeweiligen Arbeitseinkommen. Der Mindestbeitrag liegt dabei monatlich bei 100,07 Euro, während der Höchstbeitrag 1.404,30 Euro beträgt.